traktor

pflügen, säen, ernten - oder
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F

 

ausbildungsstart

15,5*/17,5

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fahrerlaubnis

16*/18​​​​​​

 

* Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge gelenkt werden.

  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
  • Sonderkraftfahrzeuge
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Die Lenkberechtigung der Klasse F erwirbst du durch Absolvierung einer theoretischen- und praktischen Ausbildung sowie einer theoretischen- und praktischen Prüfung.

grundwissen
20 unterrichtseinheiten
spezialwissen F
4 unterrichtseinheiten
theoretische fahrprüfung
modul GW + F
schulfahrten
4 trainingseinheiten
praktische fahrprüfung
klasse F
Traktor2
Traktor1
Traktor3

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